"Niemand muss sich wundern, dass die elektronische Patientenakte nahezu nicht genutzt wird. Sie ist aktuell schlichtweg nutzlos", meint buten un binnen-Regionalchef Frank Schulte.
Ausnahmsweise muss ich ihm zustimmen – schlimmer noch: 'Was für die eGK im Gesetz steht, gilt nicht für die ePA. Diese taucht in § 97 StPO nicht auf. Der Schutz der ePA vor dem Zugriff von Strafverfolgungsbehörden ist im Gesetz nicht vorgesehen.' (Wikipedia)
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/digitalisierung-e-akte-bremen-patienten-100.html