Mit KI (LLM) erzeugte Logos sind nicht schutzfähig, wenn kein menschlicher wertschöpfender Prozess existiert. Prompting reicht dafür nicht.
AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-1513?hl=true
> "Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG nicht zu. Bei den streitgegenständlichen Erzeugnissen handelt es sich nicht um nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst."
Tja 🤷
Auch die anderen Begründungen sollte man sich mal gut durchlesen. Sehr spannend für Kreative vs. AI-Prompter.
#AI #imagegeneration #LLM #slop #urheberrecht